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MINI Dienstwagenbesteuerung

MINI COOPER SE: Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 17,60-15,20 KWh/100 km (WLTP); 16,90-14,90 KWh/100 km (NEFZ); Offizielle Reichweite 203-234km (WLTP)

VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.*

JETZT FÜR ALLE ELEKTRIFIZIERTE MINI.

Profitieren Sie jetzt mit Ihrem MINI Countryman Plug-in-Hybrid oder MINI Cooper SE 3-Türer von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Fahrzeuge.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. 

Zusätzlich profitieren mit der MINI Umweltprämie.

Sparen Sie zusätzlich noch bares Geld durch die MINI Umweltprämie. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Themen Dienstwagenbesteuerung und Umweltprämie.

Bemessungsgrundlage der Dienstwagenbesteuerung

MINI Cooper SE 3-Türer (vollelektrisch)
0,25 % bis 60.000 € Bruttolistenpreis
0,5 % ab 60.000 € Bruttolistenpreis

MINI Cooper Countryman Plug-in-Hybrid
0,5 % unabhängig von der Höhe des BLPs, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

– Das Plug-in Hybrid-Fahrzeug wird überwiegend als Dienstwagen genutzt.
– Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) werden erfüllt. (Maximaler Verbrauch von 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren)

Sie haben noch Fragen zur Dienstwagenbesteuerung? Dann kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

*Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

MINI COOPER SE: Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 17,60-15,20 KWh/100 km (WLTP); 16,90-14,90 KWh/100 km (NEFZ); Offizielle Reichweite 203-234km (WLTP)
MINI Cooper SE Countryman ALL4: Offizieller Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1 – 1,9 (NEFZ) / 2,1 – 1,7 (WLTP) l/100 km, Offizielle CO2 Emissionen kombiniert: 48 – 44 (NEFZ) / 47 – 39 (WLTP) g/km. Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 14,1 – 14,8 (NEFZ) / 14,8 – 15,9 (WLTP) kWh/100 km. Elektrische Reichweite (WLTP): 44 – 51 (kombiniert) / 53 – 59 (innerorts) km